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Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen über die Immobilienbewertung.
Sinn und Zweck eines Verkehrswertgutachtens
Der Zweck eines Gutachtens ist immer die objektive und weisungsfreie Wertfeststellung einer Immobilie.
Der Sachverständige muss diese Aufgabe unabhängig,
gewissenhaft und unparteiisch erfüllen.
Anlass einer Verkehrswertermittlung kann z.B. sein:
- Kauf oder Verkauf einer Immobilie,
- Erbschaftsauseinandersetzungen, Schenkungen,
- Vermögensauseinandersetzungen, Ehescheidungen,
- Finanzierungsgrundlage für Hypotheken,
- Vermögensübersicht bei Betriebsentnahme,
- Grundlage zur steuerlichen Bewertung.
Wichtig ist es
vor vermögensrelevanten Dispositionen ein Gutachten in Auftrag zu geben. Das kann unter Umständen zukünftige Streitigkeiten mit
Vertragspartnern, bei Erbschaft, und ggf. auch mit Behörden, z.B. Finanzamt, vermeiden.
Manchmal, z.B. bei Kauf oder Verkauf ist eine sog. Immobilienberatung - überschlägliche Marktwertermittlung - mit entsprechender Kauf-
oder Verkaufspreisempfehlung ausreichend.
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Kontakt
Dipl.-Ing. Dietmar Bieneck
Von der IHK Hannover geprüfter
Sachverständiger für Immobilienbewertung
Mitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen
Windmühlenstraße 12
31141 Hildesheim
Telefon: 05121-157135
Fax: 05121-102317
Hannover: 0511-169 66 66
E-mail:
info@sachverstaendiger-fuer-immobilienbewertung.de
oder:
dietmar.bieneck@gmx.de